- Wohnbauflächen in Bellheim
BAUGEBIET "IN DEN DORNEN - ERWEITERUNG III"
Grundstücksverkauf
Im Neubaugebiet "In den Dornen – Erweiterung III“ wurde ein unbebauter Bauplatz an die Gemeinde zurückübertragen welcher nun wieder zur Vergabe zur Verfügung steht.
Es handelt es sich um das Grundstück:
Hans-Joachim-Heinz-Straße 43, mit einer Größe von 400,00 m².
Der Kaufpreis wird lt. Bodenrichtwertkarte auf 420,00€ pro m² festgelegt.
Um sich zu bewerben füllen Sie bitte den hier auf unserer Internetseite eingestellten Bewerbungsbogen aus und schicken diesen unterschrieben der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim. Sollten Sie nicht in Bellheim wohnhaft sein, jedoch hier geboren oder längere Zeit hier gelebt haben, bitten wir Sie, dies im Bewerbungsbogen zu vermerken.
Legen Sie bitte eine aktuelle Meldebescheinigung aller Familienmitglieder dem Bewerbungsbogen bei, um Ihre Bewerbung nach den Vergabebedingungen zu bewerten.
Die Bewerbungsfrist endet am 04.11.2024.
Bitte beachten Sie die hier aufgeführten „Vergabe- und Verkaufsbedingungen für Wohnbaugrundstücke der Ortsgemeinde Bellheim“.
Richten Sie Ihre Bewerbung an Herrn Renner, oder direkt an die Gemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 15, 76756 Bellheim, E-Mail: .
Vergabebedingungen Wohngrundstücke
BewerbungsbogenWohnhausverkauf
Die Gemeinde bietet im Neubaugebiet „In den Dornen Erweiterung III“ ein 1 Fam. Wohnhaus Neubau zum Verkauf an.
Das Wohnhaus in der Friedrich-Schneider-Straße 22 ist fast fertiggestellt bis auf kleine Restarbeiten, ohne Außenputz und Außenanlage. Das Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 446 m².
Der Verkauf wird zu einem Mindestverkaufspreis lt. Verkehrswertgutachten von 587.000,00€ angeboten, die Vergabe soll an den Meistbietenden erfolgen.
Für Auskünfte zum Objekt sowie Besichtigungen bitte an die Gemeindeverwaltung Bellheim wenden Tel. 07272/7008-901.
Angebote schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zum 04.11.2024 an die Ortsgemeinde Bellheim, Schubertstraße 15, 76756 Bellheim, E-Mail: oder an die Verbandsgemeinde Verwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, E-Mail: .
1.) BAUGEBIET "IN DEN DORNEN - ERWEITERUNG III"
A) Allgemeine Informationen:
Hinsichtlich der Höhenlage Ihres Bauplatzes gegenüber der erschließenden Straße weisen wir darauf hin, dass es Höhenunterschiede von bis zu 1,50 m gibt. Wir empfehlen Ihnen die Auffüllung Ihres Bauplatzes für Haupt- und Nebengebäude bis auf Straßenniveau und die Ausführung der Oberkante Fertigfußboden mit 0,1m über Straßenoberkante als Starkregenvorsorgemaßnahme zum Schutz vor Überschwemmungen. Diese beiden Empfehlungen werden ggf. durch eine Änderung des Bebauungsplans für alle Bauplätze verbindlich festgesetzt.
Hinsichtlich der Gestaltung von Vorgärten weisen wir darauf hin, dass diese ggf. zukünftig nicht mehr geschottert ausgeführt werden dürfen. Nähere Informationen zur Gestaltung liegen noch nicht vor. Eine Änderung des Bebauungsplans ist noch durch den Gemeinderat zu entscheiden.
Die Verbandsgemeinde Bellheim fördert Regenwassernutzungsanlagen mit einem Zuschuss von bis zu 513 €. Hier soll der Verbrauch hochwertigen Trinkwassers durch die Verwendung von Niederschlagswasser verringert werden. Die Förderrichtlinie ist unter www.bellheim.de unter Wirtschaft/Fördermittel/Förderung auf kommunaler Ebene Punkt 1 veröffentlicht. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim zu beantragen.
Die Ortsgemeinde Bellheim fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, d.h.
· die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme
· die Errichtung von Photovoltaikanlagen
· die Errichtung von Holzpelletanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung.Für jede Solarthermie-, Photovoltaik- und Holzpelletanlage wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Die Förderrichtlinie ist unter www.bellheim.de unter Wirtschaft/Fördermittel/Förderung auf kommunaler Ebene Punkt 2 veröffentlicht. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim zu beantragen.
Informationen zur Bauantragstellung bzw. Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren
Sofern Ihr Bauvorhaben vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und keine Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen erfordert, empfehlen wir die Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 67 Abs. 2 Landesbauordnung (LBauO) maximal einen Monat nach Vorlage der Unterlagen.
Bei Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplans oder bauaufsichtlichen Anforderungen ist der Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren einzureichen.Weitere Hinweise:
- Anzahl Exemplare der Bauantragsunterlagen: Bei einem Antragsteller: 3-fach, zwei Antragsteller: 4-fach
- Durch zusätzliche Einreichung der Pläne als PDF-Datei per Mail an Herrn Guz () wird die Bearbeitung beschleunigt.
- Bitte fügen Sie den Unterlagen
drei Exemplare des Entwässerungsantrags: Link bei.
Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-0.
Downloads:- Bebauungsplan - Planzeichnung
- Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen
- Bebauungsplan - Begründung
- BG In den Dornen EW III Lageplan 1.pdf
- BG In den Dornen EW III Lageplan 2.pdf
- BG In den Dornen EW III Lageplan 3.pdf
- Adressen Versorgungsträger NBG Dornen 3.pdf
Hinweis: Dies sind Ausführungspläne (keine Bestandspläne!), ohne Gewähr!
5.1.1B BG Lageplan Kanal M250.pdf
5.1.2B BG Lageplan Kanal M250.pdf
5.3.1B BG Lageplan Verkehrsanlagen M250.pdf
5.3.2B BG Lageplan Verkehrsanlagen M250.pdf
Bei Fragen oder Informationen können Sie sich gerne an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden:
Ansprechpartner
Frau Ulrike Ruck
Bauabteilung
Gebäude: Rathaus Nebengebäude
Zimmer-Nr.: 04
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Tel: 07272 / 7008-404
Fax: 07272 / 7008-444
E-Mail:
- Wohnbauflächen in Knittelsheim
Die Gemeinde Knittelsheim entwickelt Baugebiet „Im Niedersand“
Der Gemeinderat hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 30.09.2020 zum Bebauungsplan „Im Niedersand“ die Entwicklung eines Neubaugebiete am östlichen Ortsrand in die Wege geleitet. Hierauf wurde im Amtsblatt zuletzt am 12.11.2020 hingewiesen. Östlich der Ottostraße und nördlich des Brühlgrabens sollen rund 1,5 ha landwirtschaftliche Flächen zu einem zukunftsfähigen Neubaugebiet entwickelt werden. Die Lage des derzeitigen Plangebietes ist in dem nachfolgenden Lageplan entsprechend gekennzeichnet:Über den Fortgang des Planungsverfahrens, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.
- Wohnbauflächen in Ottersheim
Die Gemeinde Ottersheim bietet derzeit keine Bauplätze zum Kauf an, da sie über keine freien Bauplätze verfügt. Die Gemeinde beabsichtigt in den nächsten Jahren zwei kleine Neubaugebiete im Westen von Ottersheim auszuweisen. Über den Fortgang der Planungen, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert. Interessierte können sich mit Ihren Fragen an Gerald Job 06348-4103 oder wenden. Anmeldungen für einen Bauplatz bitte nur per E-Mail.
- Wohnbauflächen in Zeiskam
Die Gemeinde Zeiskam bietet derzeit keine Bauplätze zum Kauf an, da sie über keine freien Bauplätze verfügt. Die Gemeinde beabsichtigt in den nächsten Jahren ein kleines Neubaugebiet im Südosten von Zeiskam auszuweisen. Der Gemeinderat Zeiskam hat am 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rechts vom Germersheimer Weg“ gefasst. Das Plangebiet ist in nachfolgender PDF-Datei abgegrenzt: Link
Über den Fortgang des Planungsverfahrens, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.