Ein Bild von einem Wohnbaugebiet

Wohnbauflächen

Wohnbauflächen werden in den jeweiligen Ortsgemeinden bereitgestellt. Zur Unterstützung der Bauherren helfen die Mitarbeiter der Bauabteilung mit umfassender Beratung bei der Umsetzung der Bauvorhaben.

Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster für Bauantragsunterlagen können gebührenpflichtig bei der Servicestelle des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformationen Rheinland-Pfalz angefordert werden. Senden Sie hierzu eine E-Mail an mit dem Betreff „Auszug Liegenschaftskataster für Baugenehmigungsverfahren“ und der Vorhabenadresse (Flurstücksnummer und Straße, Hausnr. sofern vorhanden) sowie Ihrer Postadresse zur Rechnungsstellung.  Die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim kann diese Auszüge nicht anbieten.

Auszüge aus dem Grundbuch können gebührenpflichtig beim Grundbuchamt am Amtsgericht Germersheim angefordert werden. Beantragen Sie die Auszüge persönlich oder schriftlich per Post/ Fax beim Grundbuchamt mit dem entsprechenden Formular. Das Formular und weitere Informationen sind unter folgender Internetadresse erhältlich: https://agger.justiz.rlp.de/de/service-informationen/grundbuch/ .

  • Wohnbauflächen in Bellheim

    AKTUELL 24.06.2024: Gemeinde Bellheim – Grundstücksverkauf

    Die Gemeinde bietet im Neubaugebiet „In den Dornen Erweiterung III“ ein Grundstück zum Verkauf an.
    Siehe bitte hier auf dieser eigenen Seite: Link

    Aktuell stehen in der Gemeinde Bellheim keine gemeindeeigenen Bauplätze zur Verfügung.

    1.) BAUGEBIET "IN DEN DORNEN - ERWEITERUNG III"

    A) Allgemeine Informationen:

    Hinsichtlich der Höhenlage Ihres Bauplatzes gegenüber der erschließenden Straße weisen wir darauf hin, dass es Höhenunterschiede von bis zu 1,50 m gibt. Wir empfehlen Ihnen die Auffüllung Ihres Bauplatzes für Haupt- und Nebengebäude bis auf Straßenniveau und die Ausführung der Oberkante Fertigfußboden mit 0,1m über Straßenoberkante als Starkregenvorsorgemaßnahme zum Schutz vor Überschwemmungen. Diese beiden Empfehlungen werden ggf. durch eine Änderung des Bebauungsplans für alle Bauplätze verbindlich festgesetzt.

    Hinsichtlich der Gestaltung von Vorgärten weisen wir darauf hin, dass diese ggf. zukünftig nicht mehr geschottert ausgeführt werden dürfen. Nähere Informationen zur Gestaltung liegen noch nicht vor. Eine Änderung des Bebauungsplans ist noch durch den Gemeinderat zu entscheiden.

    Die Verbandsgemeinde Bellheim fördert Regenwassernutzungsanlagen mit einem Zuschuss von bis zu 513 €. Hier soll der Verbrauch hochwertigen Trinkwassers durch die Verwendung von Niederschlagswasser verringert werden. Die Förderrichtlinie ist unter www.bellheim.de unter Wirtschaft/Fördermittel/Förderung auf kommunaler Ebene Punkt 1 veröffentlicht. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim zu beantragen.

    Die Ortsgemeinde Bellheim fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, d.h.
    ·         die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme
    ·         die Errichtung von Photovoltaikanlagen
    ·         die Errichtung von Holzpelletanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung.

    Für jede Solarthermie-, Photovoltaik- und Holzpelletanlage wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Die Förderrichtlinie ist unter www.bellheim.de unter Wirtschaft/Fördermittel/Förderung auf kommunaler Ebene Punkt 2 veröffentlicht. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim zu beantragen.

    Informationen zur Bauantragstellung bzw. Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren
    Sofern Ihr Bauvorhaben vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und keine Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen erfordert, empfehlen wir die Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 67 Abs. 2 Landesbauordnung (LBauO) maximal einen Monat nach Vorlage der Unterlagen.

    Bei Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplans oder bauaufsichtlichen Anforderungen ist der Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren einzureichen.

    Weitere Hinweise:


    Downloads:


    Bei Fragen oder Informationen können Sie sich gerne an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden:

    Ansprechpartner
    Frau Ulrike Ruck
    Bauabteilung
    Gebäude: Rathaus Nebengebäude
    Zimmer-Nr.: 04
    Schubertstraße 18
    76756 Bellheim

    Tel: 07272 / 7008-404
    Fax: 07272 / 7008-444
    E-Mail:


  • Wohnbauflächen in Knittelsheim

    Die Gemeinde Knittelsheim entwickelt Baugebiet „Im Niedersand“

    Der Gemeinderat hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 30.09.2020 zum Bebauungsplan „Im Niedersand“ die Entwicklung eines Neubaugebiete am östlichen Ortsrand in die Wege geleitet. Hierauf wurde im Amtsblatt zuletzt am 12.11.2020 hingewiesen. Östlich der Ottostraße und nördlich des Brühlgrabens sollen rund 1,5 ha landwirtschaftliche Flächen zu einem zukunftsfähigen Neubaugebiet entwickelt werden. Die Lage des derzeitigen Plangebietes ist in dem nachfolgenden Lageplan entsprechend gekennzeichnet:

    Das Baugebiet in Knittelsheim

    Über den Fortgang des Planungsverfahrens, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.




  • Wohnbauflächen in Zeiskam

    Die Gemeinde Zeiskam bietet derzeit keine Bauplätze zum Kauf an, da sie über keine freien Bauplätze verfügt. Die Gemeinde beabsichtigt in den nächsten Jahren ein kleines Neubaugebiet im Südosten von Zeiskam auszuweisen. Der Gemeinderat Zeiskam hat am 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rechts vom Germersheimer Weg“ gefasst. Das Plangebiet ist in nachfolgender PDF-Datei abgegrenzt: Link
    Über den Fortgang des Planungsverfahrens, Bebauungsmöglichkeiten und Bauplatzpreise wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.

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