Fördermittel

Wer baut oder renoviert, dem hilft der Staat. Das gilt besonders für Familien und all die, die keine dicke Brieftasche besitzen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit einem eigenen Programm das Wohnen in Orts- und Stadtkernen sowie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung mit einem eigenen Programm das Bauen und Kaufen von Häusern und Wohnungen. Es fördert auch die Modernisierung. Sämtliche Programme des Landes Rheinland-Pfalz laufen über die Investitons- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auf der Kreisverwaltung Germersheim.

  • Soziale Wohnraumförderung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

    Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.

    Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

    Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Die für die Förderzusage zuständigen Stellen entscheiden auch nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel.

    Die soziale Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen:

    • Förderung von selbst genutztem Wohnraum und Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
    • Förderung von Mietwohnungen, Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben) einschließlich der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

    Umgesetzt werden die nachfolgend beschriebenen Förderprogramme von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Mit einem Klick auf das ausgewählte Programm gelangen Sie direkt auf die entsprechende Internetseite der ISB Bank.

    Förderung von selbst genutztem Wohnraum:

      • Mit zinsgünstigen Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wird der Neubau, der Ersterwerb, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung sowie der Ersatzneubau gefördert.
        Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der ISB.

        • Ebenso die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit zinsgünstigen Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt.
          Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der ISB.

          Förderung von Mietwohnungen:

        • Mietwohnungen (Neubau, Ersatzneubau, Ausbau, Umbau, Erweiterung, Umwandlung sowie Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten)

          Die Mietwohnraumförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum insbesondere an Haushalte mit geringem Einkommen zu überlassen.
          Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der ISB.

        • Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)

          Das Angebot des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an Investoren, die als Modellvorhaben Mietwohneinheiten zur Einrichtung von ambulant betreuten Wohngruppen schaffen.
          Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der ISB.

        • Modernisierung - von Mietwohnungen

          Modernisierung von Mietwohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, mit zinsgünstigen Darlehen durch das Land Rheinland- Pfalz zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt. Das hier angebotene Programm der Modernisierungsförderung von Mietwohnraum richtet sich an Interessenten, die bereit sind Mietwohnraum an im Programm festgelegte Haushalte zu überlassen.
          Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der ISB.


          Viele weitere Tipps und Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.


        • Wohnen in Orts- und Stadtkernen

          Das Land Rheinland-Pfalz fördert vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen auf dem Wohnungsmarkt die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen. Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:

          • Förderung neuer Wohnformen, wie gemeinschaftliches, generationenverbindendes oder seniorenfreundliches Wohnen
          • die Herstellung von barrierefreiem Wohnraum
          • Stärkung der innerörtlichen und innerstädtischen Strukturen
          • Erhöhung der Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und Arbeiten
          • Erhaltung bzw. Verbesserung der sozialen, kulturellen, freizeitbezogenen und Versorgungsinfrastruktur
          • Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände
          • Reaktivierung von Brachflächen


          Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).


        • Förderung auf kommunaler Ebene

            1. VERBANDSGEMEINDE BELLHEIM Zuschüsse für Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden und Gewerbeanlagen

            Die Verbandsgemeinde Bellheim fördert seit 1995 die Ausstattung von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser) und gewerblichen Gebäuden mit Regenwassernutzungsanlagen, um den Verbrauch hochwertigen Trinkwassers durch die Verwendung von Niederschlagswasser zu verringern. Regenwassernutzungsanlagen sind Einrichtungen, die von Dachflächen ablaufendes Niederschlagswasser sammeln und dieses für häusliche Verwendungszwecke, z.B. für die WC-Spülung, für das Wäschewaschen oder für die Gartenbewässerung zur Verfügung stellen.

            Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und von ihnen bevollmächtigte Personen. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeinde Bellheim zu beantragen.

            Förderfähig sind folgende erstmals hergestellte Maßnahmen:
            • Anschaffung, Bau und Installation eines mindestens 3 m³ großen Wasserspeichers (Zisterne) einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten,
            • Anschaffung und Installation eines separaten Leitungssystems,
            • Anschaffung und Installation von technischen Bauteilen (z.B. Filter, Förderpumpe, Hauswasserstation).

            Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetrag in Abhängigkeit des Speichervolumens zwischen 383,00 € und 513,00 €. Der vorgenannte Zuschuss erhöht sich um 50 v.H., wenn die Regenwassernutzungsanlage so angelegt wird, dass kein Niederschlagswasser von den Dachflächen in die Kanalisation eingeleitet werden kann, sondern vollständig zur Versickerung gebracht wird. Zudem wird ein weiterer Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 767,00 € gewährt, wenn die Regenwassernutzungsanlage mit Anschluss der Toilettenspülung oder der Waschmaschine ausgeführt wird. Sofern es sich um einen nachträglichen Einbau handelt kann im Einzelfall bei Mehrkostennachweis der Förderbetrag um weitere 10% erhöht werden. Die Höhe des Gesamtzuschusses ist jedoch auf max. 50 % der tatsächlich nachgewiesenen Kosten begrenzt.
             
            Nähere Informationen sind in der nachfolgenden Förderrichtlinie ersichtlich: Link

            Ansprechpartner: Peter Rüffel, Kontaktdaten unten

            2. ORTSGEMEINDE BELLHEIM – Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
            Die Ortsgemeinde Bellheim fördert im Hinblick auf die Begrenztheit der Energieressourcen und die Notwendigkeit, aus Gründen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes den Ausstoß umwelt- und gesundheitsschädlicher Abgase zu verringern, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

            Antragsberechtigt sind insbesondere Eigentümer, Pächter und Mieter eines Grundstücks. Die Zuschüsse sind bei der Verbandsgemeinde Bellheim zu beantragen.

            Förderfähig sind die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme. Ebenso förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen, sowie von Holzpelletanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung.

            Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetrag. Für jede Solarthermie-, Photovoltaik- und Holzpelletanlage wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.
             
            Nähere Informationen sind in der nachfolgenden Förderrichtlinie ersichtlich: Link

            Download: Förderantrag erneuerbare Energie: Link

            Ansprechpartner: Carmen Scheppach, Kontaktdaten unten

            3. ORTSGEMEINDE BELLHEIM – Maßnahmen der Dorferneuerung

            Gefördert werden private Maßnahmen der Dorferneuerung und die Erhaltung gewachsener Baustrukturen wie z.B. die Fassadenerneuerung, die Dacheindeckung mit Biberschwanzziegeln oder Naturschiefer, der Einbau von Sprossenfenstern oder neuen Holzklappläden.

            Nähere Informationen erhalten Sie über Ihren Ansprechpartner bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim.

            Ansprechpartner: Martin Guz

            Carmen Scheppach


            Tel: 07272 / 7008-446
            Fax: 07272 / 7008-444
            E-Mail: 
            Bauabteilung
            Gebäude: Rathaus Nebengebäude
            Zimmer-Nr.: 06
            Schubertstraße 18
            76756 Bellheim

            Martin Guz


            Tel: 07272 / 7008-401
            Fax: 07272 / 7008-444
            E-Mail: 
            Bauabteilung
            Gebäude: Rathaus Nebengebäude
            Zimmer-Nr.: 01
            Schubertstraße 18
            76756 Bellheim

            Peter Rüffel


            Tel: 07272 / 7008-407
            Fax: 07272 / 7008-444
            E-Mail: 
            Bauabteilung
            Gebäude: Rathaus Nebengebäude
            Zimmer-Nr.: 07
            Schubertstraße 18
            76756 Bellheim





          • KfW - Förderungen für Privatpersonen

             „Energieeffizient bauen - gefördert von der KfW“ - Neubau - Mit der KfW zum Eigenheim

            Sie wollen eine neue Immobilie bauen oder kaufen? Energieeffizienz ist Ihnen dabei wichtig? Dann sind Sie hier richtig! Wir helfen Ihnen, Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen: energieeffizient, zukunftsorientiert und mit attraktiver Förderung.

            Förderprodukte für Ihren Neubau:

            Energieeffizienz

            Kredit 153

            Energieeffizient Bauen
            Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses

            Erneuerbare Energien und Photovoltaik

            Kredit 274
            Erneuerbare Energien – Standart - Photovoltaik
            Nutzen Sie die Sonnenenergie zur Stromerzeugung
            Kredit 275
            Erneuerbare Energien – Speicher
            Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern


            „Energieeffizient sanieren - gefördert von der KfW“ Bestandsimmobilie - fit für die Zukunft

            Energie einsparen, Barrieren reduzieren, Wohnkomfort verbessern: Es gibt viele Gründe, ein Haus oder eine Wohnung zu sanieren, den Wohnkomfort zu erhöhen oder eine energieeffiziente Immobilie zu kaufen. Genauso vielfältig sind auch unsere Förderprodukte, die Sie dabei unterstützen.

            Förderprodukte für Bestandsimmobilien:

            Mehr Komfort, weniger Barrieren

            Kredit 159

            Altersgerecht Umbauen
            Ihr Kredit für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren, Beseitigung von Hochwasserschäden

            Mehr Energieeffizienz, weniger Kosten

            Kredit 151, 152
            Energieeffizient Sanieren - Kredit
            Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
            Kredit 167
            Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
            Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien
            Zuschuss 430
            Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
            Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
            Zuschuss 431
            Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung
            Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige
            Kauf

            Kredit 124
            KfW Wohneigentumsprogramm
            Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum und Beseitigung von Hochwasserschäden
            Kredit 134
            KfW Wohneigentumsprogramm - Genossenschaftsanteile
            Zur Finanzierung von Genossenschaftsanteilen zum Wohnen

            Ausführliche Informationen zu allen Förderungen finden Sie auf den Internetseiten der KfW.

          Wir weisen darauf hin, dass diese Website Cookies benutzt. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen.