Baulandumlegungsverfahren
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
GESCHÄFTSSTELLE:
Vermessungs-
und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341 149-0
Telefax: 06341 149-1299
E-Mail:
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes
gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Westlich der Waldstraße” der Ortsgemeinde Ottersheim ist nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss vom 30. Oktober 2024 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ottersheim, Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau i.d.Pf., während den Dienststunden und nur nach Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 06341 / 149 - 1150 von jedem, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim und im Internet unter https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bodenordnung/ veröffentlicht.
Landau, den 31.10.2024
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ottersheim
gez. Michael Loos
Michael Loos