Bodenordnung

Baulandumlegungsverfahren


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

03.04.2025:

Ortsgemeinde Ottersheim
-Umlegungsausschuss-

Geschäftsstelle:
Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341 149-0
Telefax: 06341 149-1299
E-Mail:  vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Westlich der Waldstraße“ in der Gemarkung Ottersheim am 25. März 2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
2. schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Ottersheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.
erhoben werden.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim und im Internet unter https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bodenordnung/ veröffentlicht.

Landau in der Pfalz, den 25.03.2025

gez. Loos                                                                 (DS)

Michael Loos
Vorsitzender des Umlegungsausschusses



Folgende Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bellheim helfen gerne weiter:

Martin Guz

Tel: 07272 / 7008-401
Fax: 07272 / 7008-444
E-Mail: m.guz@vg-bellheim.de
Bauabteilung
Gebäude: Rathaus Nebengebäude
Zimmer-Nr.: 01
Schubertstraße 18
76756 Bellheim



Wir weisen darauf hin, dass diese Website Cookies benutzt. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen.