Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne, die die mögliche Flächennutzung und Bebauung innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche regeln. Auf Grundlage der Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung) und um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern, werden die Bebauungspläne durch die Ortsgemeinden als Satzungen aufgestellt.
Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes, wie z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise oder die überbaubare Grundstücksfläche, werden durch § 9 Abs. 1 BauGB abschließend geregelt.
Nachfolgend finden Sie die Geltungsbereiche der bestehenden Bebauungspläne der Ortsgemeinden Bellheim, Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam jeweils als Planübersichten zusammengefasst. Die Unterlagen zu den einzelnen Bebauungsplänen können auf Anfrage gerne per E-Mail übermittelt werden. Alternativ ist eine Einsichtnahme in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Zukünftig werden die Bebauungspläne über das Geoportal des Landes abrufbar sein und an dieser Stelle eingebunden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersichten wird keine Gewähr übernommen. Bitte setzen Sie sich vor Planung eines Bauvorhabens mit uns in Verbindung.
Für weitere Details oder bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter unserer Bauabteilung gerne weiter: