Schiedspersonen für die Verbandsgemeinde Bellheim:
Mona Riemer
Rathaus VG Bellheim
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
E-Mail:
Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07272 / 7008-0
Stellvertreter:
Christian Besau
Rathaus VG Bellheim
Schuberstraße 18
76756 Bellheim
E-Mail:
Termine nach Vereinbarung unter Tel.: 07272 / 7008-0
Status der Schiedsfrauen, -männer
Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
Welche Aufgaben hat der Schiedsmann und in welchen Fällen kann er Ihnen helfen?
Der Schiedsmann steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.
Der Schiedsmann ist "Schlichter" in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses.
Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art (z. B. Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche u.a.m., in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie den Schiedsmann bitten, den Streit zu schlichten.
Schlichten ist besser als Richten!
Dies deshalb, weil bei der Schiedsperson keine Partei "gewinnt" oder "verliert", so dass die Wahrscheinlichkeit recht groß ist, dass der Frieden von Dauer ist.
Was können Sie erwarten ?
Sie sitzen an einem Tisch mit dem Schiedsmann und der Person, mit der Sie sich im Streit befinden, und klären die strittige Angelegenheit.
Dies ist auch in den Fällen so, in denen Sie mit den Personen, mit denen Sie sich in Streit befinden, nicht mehr reden können. Denn die rheinland-pfälzische Schiedsamtsordnung schreibt zumindest in Strafsachen das persönliche Erscheinen der Parteien vor und gibt im Falle der Nichtbefolgung den Schiedspersonen die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld zu verhängen.
In einem mit Einfühlungsvermögen geführten Gespräch mit den sich Streitenden wird der Schiedsmann als "neutrale Person", die durch den von ihr abgelegten Eid zur absoluten Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, versuchen, den Streit beizulegen und zwischen den "Parteien" einen Vergleich zu schließen.
Für den Fall, dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen sollte, haben Sie immer noch die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Jedoch: Die Schiedspersonen können schlichten, aber nicht richten!
Sie haben allerdings nachweislich eine Erfolgsquote von mehr als 50% und ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich zerstrittenen Parteien erfahrungsgemäß zu einer höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen: www.schiedsamt.de