Heizen in der Zukunft: sicher, bezahlbar und klimafreundlich!
Die kommunale Wärmeplanung schafft Transparenz über
die Möglichkeiten der zukünftigen Wärmeversorgung.
Mit dem „Gesetz für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das am 01.01.2024 in
Kraft getreten ist, soll vor Ort der
beste und kosteneffizienteste Weg zu einer klimafreundlichen und
fortschrittlichen Wärmeversorgung ermittelt werden. Dazu wird eine sogenannte "Kommunale Wärmeplanung" erstellt, die der Kommune als strategische Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung
einer CO2-neutralen Wärmeversorgung bis 2040 dient.
Sie ermittelt zunächst
den aktuellen Stand der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet, untersucht dann die Potentiale und
zeigt schließlich Perspektiven auf, wie erneuerbaren Energien, Abwärme und
Wärmespeicher genutzt werden können.
Dabei werden auch Gebiete identifiziert,
die sich für gut für ein Wärmenetz oder aber besser für Einzelversorgung
eignen.
Außerdem beschreibt die Wärmeplanung die erforderlichen Maßnahmen, um eine
Transformation zu gestalten und schätzt die Investitionskosten sowie die
Vollwärmekosten für die Endverbraucher ab.
Dem Wärmeplanungsgesetz entsprechend, ist die Verbandsgemeinde Bellheim verpflichtet bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Die frühzeitige Durchführung dieser Planung in der VG Bellheim schafft Klarheit und Transparenz über die Möglichkeiten der zukünftigen Wärmeversorgung, so dass Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie ortsansässige Firmen und Gewerbetreibende besser planen können.
Dazu findet am 11.09.2024, 19 Uhr die erste Information und Bürger-Beteiligung in der Festhalle Bellheim statt.
Die Verbandsgemeinde
und die Ortsgemeinden laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein sich zu
informieren und Ihre Ideen einzubringen.
Eine Anmeldung zur
Veranstaltung ist nicht erforderlich.
◼ Kommunale Wärmeplanung im Mai 2024 gestartet
Im Bild v.l.n.r.: Volker Rüth, (Teamleiter, Muth Engineering), Margit Pfundstein (Klimaschutzmanagerin), Jochen Renner (Bauabteilungsleiter),
Thomas Wagner (Projektleiter, Muth Engineering), Thorsten Flick, (Geschäftsführer, Muth Engineering), Bürgermeister Gerald Job
Die Verbandsgemeinde
Bellheim hat sich bereits früh im Jahr 2023 mit der Wärmeplanung beschäftigt
und schon im Spätjahr den Förderbescheid erhalten. Nun trafen sich Vertreter
des Büros Muth Engineering und der Verbandsgemeinde am 06. Mai zum Kick-off
Meeting, um wichtige Informationen auszutauschen und die
nächsten Arbeitsschritte zu besprechen.
Wesentliches Ziel der kommunalen
Wärmeplanung ist die Entwicklung einer CO2-neutralen
Wärmeversorgung. Dazu werden einzelne Ortsbereiche, Wohnviertel oder
Straßenzüge näher betrachtet, um herauszufinden ob sie sich möglicherweise für
ein Wärmenetz oder doch besser für eine Einzelversorgung eignen.
Die Wärmeplanung schätzt dabei so gut wie möglich die Investitionskosten und
Vollwärmekosten für Endverbraucher ab und zeigt auf, wie gegebenenfalls eine
Umstellung erfolgen kann und welche Maßnahmen dazu notwendig sind.
Wie von der VG Bellheim gewohnt, werden bei der Wärmeplanung auch die Bürger beteiligt.
Die Sicherung einer umweltfreundlichen und günstigen
Wärmeversorgung ist im Interesse aller. Zudem gibt die kommunale Wärmeplanung
den Bürgerinnen und Bürgern langfristige Sicherheit und hilft bei weiteren
Entscheidungen.
Die Erstellung der
Wärmepläne für die VG Bellheim wird gefördert
über die Nationale Klimaschutzinitiative
unter dem Förderkennzeichen: 67K26298
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.