Die Ortsgemeinde Bellheim hat eine Förderung für die Installation von Stecker-Solargeräten, sogenannten Balkonkraftwerken, beschlossen. Mit dieser Förderung will die Gemeinde verstärkt für das Thema Photovoltaik werben, alle Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen einen Teil ihrer Stromversorgung auf erneuerbare Energie umzustellen und damit einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.

Zunächst stehen dafür 20.000 € Fördermittel aus dem Landesprogramm KIPKI zur Verfügung. Nach Ausschöpfen dieser Gelder soll das Programm aus eigenen Mitteln weitergeführt werden. 

Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten, die auch als Balkonkraftwerk, Mini-PV oder Plug-In-Photovoltaik bekannt sind. Damit sind Photovoltaik-Module gemeint, die eine Leistung bis zu 800 Watt sowie einen Wechselrichter haben und an einen Stromkreis angeschlossen werden. Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module können an Balkonen, aber auch auf Terrassen, Flachdächern, Garagen, Gartenhäuschen etc. montiert werden.
Die Förderung beträgt 100 € pro Antragsteller und Haushalt und gilt für Geräte, die ausschließlich privat genutzt und nach dem 01.05.2024 beschafft worden sind.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Mieter*innen oder Eigentümer*innen einer Wohnung in einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus innerhalb der Ortsgemeinde Bellheim.

Anträge zur Förderung können ab dem 01.07.2024 HIER online gestellt werden.


Dazu sind die Rechnung des Stecker-Solargeräts und der Anmeldenachweis beim Marktstammdatenregister einzureichen.
Der Förderantrag kann erst nach Inbetriebnahme des Geräts und dann innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der „Richtlinie der Ortsgemeinde Bellheim zur Förderung von Stecker-Solargeräten“. 

HIER geht's zur Förderrichtlinie


Selbst Strom erzeugen – das ist jetzt noch einfacher geworden.
Ende April hat der Bundestag das neue ‚Solarpaket‘ verabschiedet, mit dem u.a. folgende Regeln für Balkonkraftwerke gelten:

  • Es reicht eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR  Eine Anmeldung beim Stromversorger ist nicht mehr nötig. Infoszur Registrierung finden Sie hier: Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf
  • Außerdem dürfen Balkonkraftwerke jetzt eine Leistung von 800 Watt haben statt der bisher gültigen 600 Watt. So kann die Solarenergie noch effizienter genutzt werden. Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2.000 Watt Peak (Wp) beschränkt.
  • Die Pflicht für einen zusätzlichen Stromzähler entfällt ebenfalls. Übergangsweise können auch alte Ferraris-Zähler verwendet werden. Schuko-Stecker sind als Standard zugelassen.
  • Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als im Haushalt verbraucht wird, wird der Strom ins Netz eingespeist. Die Stromzähler drehen sich dann einfach rückwärts und die eingespeiste Strommenge wird mit dem Stromkosten-Abschlag verrechnet.

Durch die Solaranlage Geld sparen
Eine Balkon-Solaranlage kostet im Schnitt ca. 400-500 Euro. Die Investitionskoten amortisieren sich durch den selbst genutzen Strom  meiste nach ca. 5-6 Jahren, mit der Förderung der Gemeinde Bellheim schon nach 4-5 Jahren.

Viele wertvolle Tipps zu Balkonkraftwerken, zur Montage und Wartung, etc. finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – Stichwort: Strom vom Balkon.  
 https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

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