Vorschaubild: Wegfall des Kinderreisepasses

Wegfall des Kinderreisepasses

Seit 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren. 

Eltern, die mit Ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis, der jeweils 6 Jahre gültig ist. 

Wenn für Kinder ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde, ist zu beachten, dass ein Dokument, unabhängig von der Restgültigkeit, ungültig wird, wenn das Kind anhand des darin befindlichen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies könnte zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte prüfen Sie daher regelmäßig vor Reisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Neubeantragung eines Dokuments erforderlich.

Bitte beachten Sie hierbei die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen.

Ihre Fragen hierzu beantworten wir gerne unter Tel. 07272/7008-216, -217, oder 517.


Wir weisen darauf hin, dass diese Website Cookies benutzt. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen.