Wahlaufruf
Am Sonntag, dem 23.02.2025, findet die Bundestagswahl statt.
Nehmen Sie Ihr demokratisches Grundrecht wahr und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, können Sie trotzdem wählen gehen. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis in Ihrem zuständigen Wahlbezirk.
Die Wahlbezirke befinden
sich in
Bellheim: Fortmühlhalle
Knittelsheim: Gemeindehaus
Ottersheim: Musikerheim auf dem Dorfplatz
Zeiskam: Fuchsbachhalle
Beantragung von Briefwahl:
Bitte
beachten Sie,
- dass Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, Bellheim, regulär beantragt werden können
- in Ausnahmefällen kann eine Beantragung noch am Samstag, den 22. Februar 2025, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ebenfalls im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen
- Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Briefwahlunterlagen bekommen hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12.00 Uhr ab.
- am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, ist eine Beantragung von Briefwahl nur bei plötzlicher Erkrankung im Wahllokal bis 15.00 Uhr möglich.
Eine Zustellung der Briefwahlunterlagen kann in den vorgenannten Fällen nicht mehr erfolgen. Die Unterlagen müssen abgeholt werden.
Sollten Sie bereits Briefwahl beantragt und die Unterlagen nicht erhalten haben, bitten wir um umgehende Mitteilung per E-Mail unter oder Tel. unter 07272/7008-0. In diesen Fällen müssen Ihre Briefwahlen erneut ausgestellt und persönlich abgeholt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Wahlamt